Zulässigkeit einer befristeten Vertretung trotz zu erwartender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit?

Weiß ein Arbeitgeber, dass ein befristet eingestellter Arbeitnehmer während der gesamten Vertretungsdauer arbeitsunfähig sein wird, kann er die Befristung nicht mit dem Sachgrund der Vertretung begründen. Das entschied das LAG Niedersachsen in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (5 Sa 27/23 v. 11.05.2023).

Was war passiert?  Der Vertrag eines befristet beschäftigten Paketzustellers wurde 1 Monat wegen anstehender Urlaubsvertretungen verlängert. Er war zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits arbeitsunfähig wegen einer wenige Tage vorher erfolgten Operation wegen eines Nabelbruches, worüber er seinen Vorgesetzten informiert hatte. Das Gericht meinte, dass damit schon bei Vertragsschluss klar war, dass er während der Vertretung nicht habe arbeiten können. Daher habe der befristete Vertrag nicht mit der Vertretung begründet werden können. Die Klage des Arbeitnehmers auf Entfristung war erfolgreich.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht