Wichtiger Praxishinweis: Möglichkeit zur Zahlung Inflationsausgleichsprämie läuft aus

Achtung:

Nur noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie gewähren. Unternehmen bietet sich also in den verbleibenden Wochen dieses Jahres die letzte Chance, ihrer Belegschaft steuer- und sozialabgabenfreie Sonderleistungen zukommen zu lassen. Eine Anrechnung auf vertragliche Ansprüche ist nicht möglich. Die Inflationsausgleichsprämie darf jeder Arbeitgeber bei jedem Beschäftigten einmal vollständig ausschöpfen. Ob die Prämie an Beschäftigte von früheren Arbeitgebern schon gezahlt wurde, ist unerheblich.

Claudia Thieme
Rechtsanwaältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht