Vorstand leitet emails an privaten account: fristlose Kündigung gerechtfertigt!

Leitet ein Vorstand dienstliche Mails mit sensiblen Daten an seinen privaten Mailaccount weiter, kann das eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Das hat das OLG München am 31.07.2024 (7 U 351/23 e) zu Lasten des Vorstandes einer AG entschieden. Die Weiterleitung sei eine unzulässige Verarbeitung von Daten im Sinne der DSGVO, für die auch kein Erlaubnistatbestand einschlägig sei. Das Gericht sah kein berechtigtes Interesse des Vorstandes. Im Rahmen einer Einzelfallabwägung bestätigte es die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht