Als ausländische Fachkraft ein Visum für eine Tätigkeit in der Gastronomie zu erhalten ist schwer. Leichter hat es der, der in einem Spezialitätenrestaurant als Köchin oder Koch tätig sein will. Bei einem Döner-Imbiss handelt es sich aber nicht um ein Spezialitätenrestaurant. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem nun bekanntgewordenen Urteil entschieden (Urteil vom 22.12.2022, Az. VG 14 K 139.19 V).
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht