Verwaltungsgericht Aachen: Bekiffter Polizist darf aus dem Dienst entfernt werden

Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Polizisten gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt (Beschluss vom 16.12.2024 Aktenzeichen: 1 L 884/24). Der Polizist soll mit seinem PKW unter dem Einfluss von Cannabis zum Dienst angetreten zu sein. Auch habe er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Das Nüchternheitsgebot gelte in besonderem Maße für Polizeivollzugsbeamte, die im Dienst Waffen und Dienstfahrzeuge führen. Es bestünden auf Grund des Verhaltens Zweifel an der charakterlichen Eignung. Der Polizist habe sich in der Probezeit nicht bewährt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsecht