Am Montag droht ein Verkehrsstillstand in Deutschland.
Es drängt sich die Frage auf: Wer trägt das Risiko, dass ein Arbeitnehmer nicht oder verspätet zum Arbeitsplatz gelangt?
Klare Antwort: Es fällt in den Risikobereich des Arbeitnehmers, wie er am Montag zum Dienst erscheint. Er muss auf alternative Transportmittel ausweichen und sich so rechtzeitig auf den Weg machen, dass er pünktlich seine Arbeit aufnehmen kann.
Wem das nicht gelingt, kann abgemahnt werden. Wer es als Arbeitgeber auf die Spitze treiben will, kürzt den Lohn für die nicht geleistete Arbeitszeit.
Kann der Arbeitnehmer alternativ einfach beschließen, einen Tag Urlaub zu nehmen? Nein, auch das geht nicht. Selbstbeurlaubung ist unzulässig. Wer einen Urlaubstag einsetzen will, muss das mit dem Arbeitgeber absprechen.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht