VEREINSRECHT

Wir begleiten Sie bei der Gründung von Vereinen und bei der Anmeldung von Änderungen beim Vereinsregister. Wir unterstützen Sie bei der organisatorischen Abwicklung von Satzungsänderungen und überprüfen die Satzung Ihres Vereins.

Sie wollen einen Verein gründen?
Wie das funktioniert, können Sie zum Beispiel auf einer Publikation des Bundesjustizministeriums nachlesen. Den Link finden Sie auf dieser Homepage unter „Service“ und „Notarielle Betreuung“.

Sie suchen eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein?
Die Satzungen für gemeinnützige Vereine müssen sich an der von den Finanzverwaltungen veröffentlichten Mustersatzung orientieren. Einen Link finden Sie unter „Service“. Es empfiehlt sich dringend, die Satzung vorab beim zuständigen Finanzamt zur Überprüfung einzureichen.

Änderungen der Satzung oder der Vorstandsmitglieder
müssen beim zuständigen Vereinsregister mit notariell beglaubigten Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder angemeldet werden. Beigefügt werden müssen der Anmeldung:

  • Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung mit Tagesordnung mit Anlagen (bei Satzungsänderungen: alte und neue Satzung mit Markierung der geplanten Änderungen)
  • Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung
  • Bei Satzungsänderungen: Die alte und die neue Satzung mit Satzungsdatum

Auf Anfrage können wir Ihnen hierzu einen Entwurf fertigen.

Änderungen der Vereinsanschrift
können schriftlich, unterzeichnet von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Anzahl, direkt vom Verein beim Vereinsregister angemeldet werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Merkblatt
Auch das hessische Justizministerium hat ein Merkblatt für Vereine herausgegeben. Einen Link dazu finden Sie ebenfalls unter „Service“ auf unserer Homepage.