Verbot des Verkaufs nicht in Dubai hergestellter „Dubai-Schokolade“

Pressemitteilungen zufolge hat das Landgericht Köln geurteilt, dass Aldi Süd keine „Dubai-Schokolade“ mehr verkaufen darf, weil diese nicht in Dubai hergestellt worden sei (sondern in der Türkei). Das Gericht ist damit nicht dem Argument gefolgt, bei der Bezeichnung „Dubai Schokolade“ handele es sich nur um eine reine Sortenbezeichnung wie das auch z.B. beim „Wiener Schnitzel“ der Fall sei. (Aktenzeichen: 33 O 544/24, Entscheidungsdatum nicht bekannt).

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht