Im Bereich der Leiharbeit wurden der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) auf den GVP bereits seit dem 01.12.2023 verschmolzen. Damit sind die vormaligen BAP- und iGZ-Tarifwerke auf den GVP übergegangen und wurden seitdem als zwei selbstständige Tarifwerke unter dem Dach des GVP fortgeführt. Beide Tarifwerke werden nun mit Inkrafttreten zum 01.01.2026 durch die neuen GVP-Tarifverträge nahtlos ersetzt. Damit gilt künftig für alle GVP-Mitglieder ein- und dasselbe Tarifwerk – das DGB/GVP-Tarifwerk (bestehend aus Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag). Für Unternehmen, die im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen eines der Tarifwerke in Bezug genommen haben, entsteht evtl. Anpassungsbedarf.
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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