Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Am 6. April 2025 ist für den öffentlichen Dienst ein Kompromiss in den Tarifverhandlungen gelungen. Ausweislich der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/04/abschluss-tarifverhandlungen.html) sieht der Tarifabschluss für kommunale Arbeitnehmer (unter anderem) vor:

  • Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %; für Auszubildende erfolgt die Erhöhung mit einem Festbetrag von jeweils 75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026.
  • Ab dem 1. Juli 2025 werden die monatlichen Zulagen für die Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte der Kommunen beträgt die Jahressonderzahlung künftig einheitlich für alle Entgeltgruppen 85 % eines Monatsgehalts.
  • Beschäftigte erhalten ab 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen. Für kommunale Krankenhäuser gelten Sonderregelungen.
  • Ab dem Jahr 2027 erhalten Beschäftigte einen weiteren Urlaubstag.
  • Es wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht