Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 26. Juni 2024 klargestellt, dass der stellvertretende Filialleiter eines Discounters nicht allein deswegen gekündigt werden kann, weil in der Frischetheke bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse entdeckt wurde. Der Mitarbeiter sei berechtigt gewesen, die ihm obliegende Kontrolle der Frischetheke auf nachgeordnete Mitarbeiter zu delegieren und sich auf Stichprobenkontrollen zu beschränken. Die habe er aber ordnungsgemäß durchgeführt. Praxistip: Die Argumentation lässt sich abstrahieren und auf andere Fallkonstellationen übertragen, zum Beispiel auf Restaurant- oder Hotelküchen. Wo notwendig, sind gegebenenfalls die jeweils geltenden Hygienerichtlinien nachzuschärfen.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht