Steigender Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung

Die Tarifvertragsparteien des Gebäudereinigungshandwerks haben sich auf eine Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Dieser steigt in zwei Stufen wie folgt an:

  • Ab dem 1. Januar 2025:
    • für die Innen- und Unterhaltsreinigung auf 14,25 Euro pro Stunde.
    • für die Glas- und Fassadenreinigung auf 17,65 Euro pro Stunde.
  • Ab 1. Januar 2026: der Mindestlohn steigt für alle Bereiche um weitere 0,75 Euro

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht