Die Tarifvertragsparteien des Gebäudereinigungshandwerks haben sich auf eine Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Dieser steigt in zwei Stufen wie folgt an:
- Ab dem 1. Januar 2025:
- für die Innen- und Unterhaltsreinigung auf 14,25 Euro pro Stunde.
- für die Glas- und Fassadenreinigung auf 17,65 Euro pro Stunde.
- Ab 1. Januar 2026: der Mindestlohn steigt für alle Bereiche um weitere 0,75 Euro
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht