Die Stadt Frankfurt am Main hat die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen (z.B. für Werbeaufsteller oder Außengastronomie) nach 25 Jahren z.T. drastisch erhöht. Die Erhöhung fällt für verschiedene Nutzungsarten unterschiedlich aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus der städtischen Sondernutzungssatzung.
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht