Schmerzensgeld bei Treppensturz im Restaurant?

Auf dem Weg zur Toilette übersah ein Gast eine Treppenstufe und stürzte gegen eine Mauerkante. Hierbei erlitt der Gast Verletzungen an Brustkorb und Bein. Da auf die Stufe von dem Restaurantbetreiber nicht ausreichend aufmerksam gemacht worden sei, verklagte der Gast den Gastwirt auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7.500,00 EUR. Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab (Urteil vom 07.05.2024 – 7 O 264/23). Zur Begründung führte es aus, dass zwar für Gastwirte ein strenger Maßstab bzgl. der Verkehrssicherungspflicht gelte und auch mit unverständigem Verhalten der Gäste gerechnet werden müsse, erst recht, wenn Alkohol ausgeschenkt werde. Nicht ohne weiteres erkennbare Stolperstellen müssten unabhängig von ihrer Lage (Gänge, Treppen etc.) vermieden oder klar gekennzeichnet sein. Ein Schutz vor jeglicher Gefahr sei aber auch nicht möglich. Vorliegend hätten ein roter Streifen auf der Stufe und das Geländer ausreichend klar auf die Stufe hingewiesen. Gäste müssten auch immer die eigene Vorsicht walten lassen, was gerade dann noch mehr gelte, wenn bspw. die Sicht durch das Tragen einer Maske eingeschränkt wird, wie es bei dem Gast zusätzlich der Fall gewesen ist.

Lars Stich
Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht