Wir begleiten und beraten Sie bei Kauf und Verkauf von Häusern und Wohnungen, der Bestellung von Grundschulden und sonstigen Rechten wie z.B. Dienstbarkeiten, Wohnrechten, Grenzbebauungsrechten.
Wir finden für Sie individuelle Lösungen.
Kaufverträge von Immobilien bedürfen der notariellen Beurkundung. Alle Belastungen von Grundstücken müssen zumindest notariell beglaubigt bewilligt werden.