Reiserecht: Minderung bei fehlendem Gepäck

Das Landgericht München hat entschieden (Urteil vom 10.01.2025 – 14 O 2061/24), dass Reisende ein Minderungsrecht bzgl. des Reisepreises einer Pauschalreise (Ark­tis­kreuz­fahrt) haben, wenn ihr Ge­päck bei dem Hin­flug zu spät aus­ge­lie­fert wird und es des­we­gen bei der Reise nicht zur Ver­fü­gung steht. Dies stelle einen Mangel der Reise dar.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht