Das Landgericht München hat entschieden (Urteil vom 10.01.2025 – 14 O 2061/24), dass Reisende ein Minderungsrecht bzgl. des Reisepreises einer Pauschalreise (Arktiskreuzfahrt) haben, wenn ihr Gepäck bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und es deswegen bei der Reise nicht zur Verfügung steht. Dies stelle einen Mangel der Reise dar.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht