Wir hatten vor geraumer Zeit über einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes berichtet. Nach einem Bericht in einer Fachzeitschrift bestehen erhebliche Zweifel daran, dass er umgesetzt werden wird; im Gegenteil soll die Bundesregierung dazu neigen, das Thema in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht mehr anzufassen. Das Thema sei weder auf den Kabinettsthemenlisten noch in der Vorhabenübersicht des BMAS aufgeführt, zudem habe der Bundesfinanzminister darauf bestanden, dass die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen eingehalten würden – zu denen die Flexibilisierung der Arbeitszeit gehöre.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht