OLG Celle: Gepachtetes Garni-Hotel darf nicht zu Flüchtlingsunterkunft umgenutzt werden

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 17. April 2025 (2 U 148/24) klargestellt, dass ein zum Betrieb eines Garni-Hotels gepachtetes Hotel nicht ohne Erlaubnis des Verpächters als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden darf. Wer es doch tut, darf außerordentlich fristlos gekündigt werden. Die Unterbringung von Flüchtlingen unterscheide sich so erheblich von einer Beherbergung von Hotelgästen, dass der vertraglich gestattete Nutzungszweck nicht mehr gewahrt werde. Flüchtlinge hielten sich dauerhaft in den Räumen auf, benötigten keine Rezeption und sorgten für ihre eigene Verpflegung. Das verpachtete Gebäue verliere im Ergebnis völlig seinen Charakter als Hotel und werde zudem stärker abgenutzt.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht