ODR-Verordnung aufgehoben

Zum 20. Juli 2025 wurde die ODR-Verordnung aufgehoben. Seitdem besteht für Webseitenbetreiber keine Pflicht mehr, auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) hinzuweisen oder auf diese zu verlinken. Die OS-Plattform wurde an diesem Tag endgültig abgeschaltet. Fortbestehende Hinweise hierauf im Impressum und/oder AGB können dementsprechend sogar je nach den Umständen als irreführend angesehen und abgemahnt werden. Die allgemeine Impressumspflicht und sonstige Hinweise nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen jedoch weiterhin.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht

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