NOTARKOSTEN

Berechtigterweise wird die Frage nach den Notarkosten gestellt. Diese sind im „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“ (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Einzelfall nach diesen Vorgaben zu berechnen.

Rechtsgrundlage der Gebühren
Das GNotKG stellt ein Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu den notariellen Amtstätigkeiten ermöglichen soll. Die Höhe der Gebühren richtet sich in den meisten Fällen nach dem Wert des Gegenstandes.

Sie berechnen sich dabei sowohl nach Art des Beurkundungsgegenstands als auch nach Art und Umfang der notariellen Tätigkeit. Dabei spielt der Zeitaufwand in der Regel keine Rolle. Vielmehr kommt es darauf an, ob beispielsweise eine Beurkundung erfolgt oder nur die Beglaubigung einer Unterschrift und ob z. B. noch Genehmigungen Dritter eingeholt werden müssen.

Die Berechnung ist dabei teilweise kompliziert, aber gesetzlich vorgegeben.

Jeder Notar ist an diese gesetzlichen Gebühren gebunden. Er darf sie nicht überschreiten, aber auch nicht unterschreiten. Die Notare werden regelmäßig von Gerichten daraufhin geprüft, ob sie die Gebühren ordnungsgemäß berechnen und auch tatsächlich erheben.

Kosten entstehen mit Beauftragung und Entwurf
Wichtig ist es zu wissen, dass durch die Beauftragung des Notars zur Erstellung eines Entwurfes bereits Gebühren anfallen, auch wenn es später nicht mehr zur Beurkundung kommt. Der Notar hat mit dem Entwurf schon wesentliche Arbeit getan, dafür fallen Kosten an.

Beratung ist in den Gebühren enthalten
Die Beratung über den Gegenstand der Beurkundung ist dabei in den Beurkundungsgebühren stets mit enthalten.

Dabei gehört es auch zur Beratung, verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zu erörtern und eine passende Lösung zu finden.

Der Notar berät dabei alle Beteiligten gleichermaßen mit dem Ziel, eine ausgewogene und für alle Beteiligten sichere Gestaltung zu finden.

Juristische Formulierungen sind oft schwer zu verstehen, aber leider meist unvermeidlich. Wir erklären Ihnen gerne, was die einzelnen Regelungen bedeuten.

Fragen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den für ein bestimmtes Geschäft anfallenden Gebühren oder Ihrer Kostenberechnung haben.