Nichtanwendungserlass zu Urteil des Bundesfinanzhofes zur Vererbung von Hotels

Wir hatten in einem zurückliegenden Artikel über ein Urteil des Bundesfinanzhofes berichtet, das ehebliche steuerliche Auswirkungen auf die Vererbung von Beherbergungsbetrieben zu haben drohte. Es zeichnet sich nun ab, dass die Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass erlässt, das Urteil also nicht auf diese Fallgestaltung übertragen möchte. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht