Neue Regelungen für Außengastronomie in Frankfurt am Main

Die Corona-Sonderregelungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen für die Außengastronomie laufen zum 31.03.2023 aus. Die Stadt Frankfurt hat für die Zeit ab dem 01.04.2023 eine großzügigere Handhabung als vor der Pandemie angekündigt. Gleichwohl muss die Genehmigung  zur Nutzung von Außengastronomieflächen noch im März bei der Stadt Frankfurt beantragt werden.

Das Merkblatt ist hier veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/48hmaaux

Den Link für die Online-Anträge finden Sie hier: https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessung/regeln_aussengastronomie_ab_1_4_23/

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht