Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025: Was Schuldner, Arbeitgeber und Gläubiger wissen müssen
Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 850c ZPO erneut angepasst. Diese Änderungen betreffen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer, Schuldner, Gläubiger und alle, die mit Lohn- und Kontopfändungen zu tun haben.
Was sind Pfändungsfreigrenzen?
Pfändungsfreigrenzen schützen das Existenzminimum. Sie legen fest, wie viel vom Nettoeinkommen eines Schuldners unpfändbar bleibt, damit der Lebensunterhalt gesichert ist. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der gesetzlichen Unterhaltspflichten (z. B. Kinder, Ehepartner).
Die neuen Werte ab 1. Juli 2025
| Freibetrag | ab 1.7.2025 (neu) | bis 30.6.2025 (alt) |
| Grundfreibetrag (ohne Unterhalt) | 1.555,00 € | 1.491,75 € |
| Erhöhungsbetrag 1. Unterhaltspflicht | 585,23 € | 561,43 € |
| Erhöhungsbetrag je weitere Person | 326,04 € | 312,78 € |
| Maximal unpfändbarer Betrag (5 UP) | 3.444,39 € | 3.304,43 € |
| Vollpfändungsgrenze | 4.766,99 € | 4.573,10 € |
(UP = Unterhaltspflichten)
Was bedeutet das für Betroffene?
- Schuldner: Sie dürfen mehr von Ihrem Einkommen behalten. Erst Einkommen oberhalb der neuen Grenzen ist pfändbar.
- Arbeitgeber: Die neuen Werte müssen ab 1. Juli 2025 bei Lohnpfändungen angewendet werden. Prüfen Sie die Anzahl der Unterhaltspflichten und passen Sie Ihre Lohnabrechnung an.
- Gläubiger: Die pfändbaren Beträge sinken, sofern das Einkommen des Schuldners unter den neuen Freigrenzen liegt.
Beispielrechnung (ab 1.7.2025)
| Unterhaltspflichten | Nettoeinkommen | Pfändbarer Betrag |
| 0 | 1.555 € | 0 € |
| 1 | 2.140,23 € | 0 € |
| 2 | 2.466,27 € | 0 € |
| 3 | 2.792,31 € | 0 € |
| 4 | 3.118,35 € | 0 € |
| 5 | 3.444,39 € | 0 € |
Ab einem Nettoeinkommen von 4.766,99 € ist das Einkommen voll pfändbar.
Was ist außerdem zu beachten?
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Auch der Sockelfreibetrag auf P-Konten wurde auf 1.560 € angehoben. Für Unterhaltspflichten kann ein höherer Freibetrag beantragt werden.
- Kindergeld und Sozialleistungen: Kindergeld erhöht den geschützten Betrag auf dem P-Konto. Sozialleistungen sind in der Regel unpfändbar.
- Individuelle Freibeträge: Bei gerichtlichen Entscheidungen können individuelle Freibeträge gelten, die vorrangig zu beachten sind.
- Regelmäßige Kontrolle: Arbeitgeber und Schuldner sollten regelmäßig prüfen, ob die neuen Werte korrekt umgesetzt werden.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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