Neue Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Seit 15.10.24 gelten die neuen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (https://tinyurl.com/2ucdjsp7). Sie sind zwar nur behördeninterne Vorschriften, sollten dennoch beachtet werden. Hochproblematisch an diesen neuen Fachlichen Weisungen ist, dass nach Meinung der Bundesagentur eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis selbst für solche Unternehmen erforderlich sein soll, die im Ausland ansässig sind und deren Arbeitnehmer nur im Ausland und nur virtuell für ein in Deutschland tätiges Unternehmen eingesetzt werden (z.B. der IT-Fachmann, der im Silicon Valley per PC für ein deutsches Unternehmen tätig wird). Fehlt dem ausländischen Arbeitgeber in einem solchen Fall die Erlaubnis, begeht der deutsche Arbeitgeber nach den neuen Fachlichen Weisungen also eine Ordnungswidrigkeit.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht