„Nachhaltigkeitsrichtlinie“ droht

Ungemach droht (wieder einmal) aus Brüssel:

Wie sich der FAZ vor einigen Tagen entnehmen ließ, wird dort eine Richtlinie erarbeitet, derzufolge „Großunternehmen“ – gemeint sind Unternehmern mit mehr als 250 Arbeitnehmern – verpflichtet werden sollen, „jährlich einen umfassenden, detaillierten und geprüften Nachhaltigkeitsbericht“ zu erstellen. Die Berichtsthemen sollen u.a. umfassen „CO2-Emissionen, Wasserverschmutzung, Artenschutz, Umgang mit Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung, Geschlechterbalance“.

Die Schwelle von 250 Arbeitnehmern darf nicht zur Annahme verleiten, kleinere Unternehmen seien von der Initiative nicht betroffen: Als Vertragspartner von Großunternehmen werden sie von diesen in Anspruch genommen werden, Informationen zuzuliefern, weil sonst die Großunternehmen ihren Berichtspflichten nicht genügen können.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht