Wir erinnern daran, dass ab dem 01.01.2025 der Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde steigt. Die Obergrenze für Minijobs steigt gleichzeitig auf 556,00 € pro Monat an. Damit können Minijobber mit Mindestlohn weiterhin 10 Stunden die Woche arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu übersteigen.
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht