Das Landgericht Berlin II hat booking.com verurteilt, an 1.099 Betreiber von Unterkünften Schadenersatz zu leisten, weil das Portal unzulässige Bestpreisklauseln verwendet habe und deswegen die Betreiber gehindert gewesen seien, etwa auf der eigenen Homepage günstigere Preise anzubieten (Urteil vom 16. Dezember 2025 – Az. 61 O 60/24 Kart). Jetzt müssen die Betreiber in einem zweiten Schritt belegen, in welcher Höhe dieser Schaden besteht; darüber hat das Gericht noch nicht entschieden.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht
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