LAG Niedersachsen: Voraussetzungsloses Freistellungsrecht im Arbeitsvertrag ist unwirksam

Kern der Entscheidung

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Aktenzeichen: 5 SLa 249/25) entschieden, dass eine formularmäßige Klausel im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, den Arbeitnehmer ohne weitere Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, gegen § 307 BGB verstößt und somit unwirksam ist. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen freistellen, nicht allein aufgrund der Kündigung.

Kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes

Der Kläger wurde nach seiner Kündigung von der Beklagten während der Kündigungsfrist freigestellt und musste den Dienstwagen zurückgeben. Er verlangte eine Entschädigung für die private Nutzung des Dienstwagens während der Freistellung. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Klausel, die der Arbeitgeberin das Recht einräumte, den Arbeitnehmer bei oder nach Kündigung ohne weitere Voraussetzungen freizustellen. Der Kläger hielt diese Klausel für unwirksam und klagte auf Zahlung der Entschädigung.

Inhalt der Entscheidung

Das Gericht stellte fest, dass die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag den Kläger unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist. Der allgemeine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gilt auch während der Kündigungsfrist, es sei denn, es liegen konkrete und sachliche Gründe für eine Freistellung vor. Eine bloße formularmäßige Ermächtigung zur Freistellung ohne Bedingungen entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Beklagte hatte den Kläger daher zu Unrecht freigestellt und muss ihm für die entgangene Dienstwagennutzung Entschädigung zahlen.

Folgen des Urteils

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht beliebig und allein aufgrund einer Kündigung freistellen, wenn der Arbeitsvertrag eine pauschale Freistellungsklausel ohne sachliche Begründung enthält. Solche Klauseln sind unwirksam. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Beschäftigung oder entsprechende Entschädigung, wenn sie ohne ausreichenden Grund freigestellt werden. Das Urteil stärkt den Beschäftigungsanspruch und begrenzt die Rechte der Arbeitgeber bei Freistellungen während der Kündigungsfrist.

Tipps für die Praxis

  • Arbeitgeber sollten in Arbeitsverträgen keine pauschalen Freistellungsklauseln ohne konkrete Voraussetzungen formulieren, um Rechtswirksamkeit zu gewährleisten und Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Jede Freistellung während der Kündigungsfrist bedarf eines sachlichen Grundes, wie z. B. Schutz betrieblicher Geheimnisse oder Konkurrenzbedenken.

  • Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Freistellung auf einer gültigen Grundlage beruht, und ggf. Ansprüche auf Entschädigung für entgangene Vorteile (z. B. Dienstwagen) geltend machen.

  • Im Streitfall empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die Wirksamkeit von Freistellungsklauseln zu überprüfen und Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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