Das LAG Niedersachsen hat entschieden (Beschluss vom 25. April 2025 – 17 TaBV 62/24), dass ein Arbeitgeber je nach den Umständen verpflichtet ist, nicht nur dem Betriebsrat als Gremium, sondern auch einzelnen Betriebsratsmitgliedern eine personalisierte emailadresse bereitzustellen, die systemseitig so konfiguriert sein muss, dass sie auch mails außerhalb des Unternehmensnetzwerks empfangen und versenden kann.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht