LAG Niedersachsen zur Kündigung wegen Verdachts auf Kokainkonsum

Nachdem nun der Haschischkonsum auch am Arbeitsplatz nicht mehr aus sich heraus verboten ist, stellt sich die Frage, wie mit Kokainkonsum umzugehen ist. Das LAG Niedersachsen war rigide: Ein Betriebsratsmitglied zog ein „weißes Pulver“ mit einem Röhrchen durch die Nase. Er behauptete, es habe sich um Schnupftabak mit Traubenzucker gehandelt. Die Durchführung eines Drogentestes per Haarprobe lehnte er ab. Der Arbeitgeber kündigte fristlos, nachdem der Betriebsratsgremium zugestimmt hatte. Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen (Urteil vom 6. Mai 2024 – Az. 4 Sa 446/23). Der Verdacht auf Kokainkonsum reichte dem Gericht.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht