LAG Köln: Stellenausschreibung mit Forderung nach „ersten Erfahrungen in Führungspositionen“ unkritisch

Eine Formulierung in einer Stellenausschreibung, erwünscht seien „erste Erfahrungen in Führungspositionen“, stellt keine Diskriminierung wegen des Alters dar. Der 56jährige Kläger, der meinte, deswegen nicht zum Zuge gekommen zu sein, weil er schon über langjährige Führungserfahrung verfüge, erhielt deswegen keine Entschädigung (LAG Köln – Urteil vom 20. Juni 2024 – 6 Sa 632/23).

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht