LAG Köln: Nichtraucherschutz beginnt mit der Wahrnehmbarkeit von Rauch

Landesarbeitsgericht Köln – Urteil vom 5. Dezember 2024 – 6 SLa 73/24: Der Nichtraucherschutz nach §5 ArbStättVO tritt bereits dann ein, wenn der Rauchgeruch am Arbeitsplatz wahrnehmbar ist. Der Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber Abhilfemaßnahmen fordert, trägt die Beweislast für diese Wahrnehmbarkeit, wenn der Arbeitgeber sie bestreitet.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht