LAG Köln: Lohnabrechnung ist Wissens-, keine Willenserklärung

Das LAG Köln hat am 28.01.2025 (7 SLa 378/24) entschieden, dass eine Lohnabrechnung keine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern lediglich eine sog. Wissenserklärung darstelle. Daher könne alleine eine (fehlerhafte) Lohnabrechnung nicht dazu führen, dass ein Anspruch neu entsteht. Bei einem Irrtum in der Lohnabrechnung könne keine Seite die andere an dem Inhalt der Mitteilung festhalten.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht