LAG Köln: Annahmeverzug trotz Nichtantretens einer neuen Stelle nach fristloser Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 10. Oktober 2023 – 4 Sa 22/23) hat entschieden, dass nach Ausspruch einer fristlosen Arbeitgeberkündigung ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht regelmäßig anzunehmen ist, der Arbeitnehmer habe es böswillig unterlassen, eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen, sofern dieser innerhalb von drei Monaten eine neue Stelle findet und auch tatsächlich antritt. Es hat daher einen Anspruch auf Zahlung von Annahmeverzugslohn auf Grund der Unwirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung bejaht.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht