LAG Düsseldorf: Wer gegen Ende der Probezeit Übernahme zusagt, muss sich daran halten

Kurz vor Ende der Probezeit sagte ein Personalverantwortlicher einem Mitarbeiter die Übernahme zu, kündigte aber anderthalb Wochen später dennoch. Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 14. Januar 2025 – 3 SLa 317/24) hielt die Kündigung – im Unterschied zur ersten Instanz – für treuwidrig und damit unwirksam, da der Arbeitnehmer auf die Zusage vertrauen durfte. Nur wenn nach der Übernahmezusage neue, schwerwiegende Gründe auftreten, kann eine Kündigung noch rechtmäßig sein; der Arbeitgeber muss diese Gründe konkret nachweisen. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht