Kurz vor Ende der Probezeit sagte ein Personalverantwortlicher einem Mitarbeiter die Übernahme zu, kündigte aber anderthalb Wochen später dennoch. Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 14. Januar 2025 – 3 SLa 317/24) hielt die Kündigung – im Unterschied zur ersten Instanz – für treuwidrig und damit unwirksam, da der Arbeitnehmer auf die Zusage vertrauen durfte. Nur wenn nach der Übernahmezusage neue, schwerwiegende Gründe auftreten, kann eine Kündigung noch rechtmäßig sein; der Arbeitgeber muss diese Gründe konkret nachweisen. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht