Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 14. August 2024 entschieden (14 SLa 303/24), dass während einer Elternzeit kein Anspruch auf Inflationsausgleich bestehe. Damit hat es das Urteil der Vorderinstanz (Arbeitsgericht Essen) aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht