Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz) ist bereits seit dem 01.08.2024 stufenweise in Kraft (hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689). Am 02. Februar 2025 tritt jetzt die nächste Stufe, unter anderem damit auch Artikel 4 der Verordnung in Kraft (gem. Artikel 113 S.2. a)). Er lautet:
„Artikel 4
KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
Arbeitgeber sind ab dem 02. Februar 2025 also zur Sicherstellung der KI-Kompetenz ihrer Arbeitnehmer verpflichtet, soweit diese mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht