Kündigung eines rechtsextremen Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst

In einem von unserem Büro auf Arbeitgeberseite geführten Verfahren hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 10. März 2026 (Az. 16 Ca 7022/25) die Kündigung von Stefan Jagsch, dem Landesvorsitzenden der Partei „Die Heimat“ (vormals: NPD), bestätigt. Die näheren Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. Es steht aber zu erwarten, dass das Gericht ihm die persönliche Eignung abgesprochen hat, weiter im öffentlichen Dienst tätig zu sein, auch wenn ihn nur eine einfache Loyalitätspflicht treffe.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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