Konkretisierungen zu arbeitsrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bekanntgeworden

Aus der FAZ vom 26. Juni 2025 lässt sich entnehmen, dass die Finanzpolitiker der Unionsfraktion ein Eckpunktepapier entwickelt haben, mit dem die ersten arbeitsrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag konkretisiert werden. Insbesondere werden benannt:

  • Wer aufgrund Erreichens des Rentenalters oder als besonders langjährig Versicherter Rente bezieht und parallel dazu als Arbeitnehmer oder Selbstständiger weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten; auch werden keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen; um in solchen Fällen befristete Beschäftigungen zu ermöglichen, soll das bisher bestehende Verbot sachgrundloser Befristungen bei Vorliegen einer Vorbeschäftigung aufgehoben werden;
  • Steuerfreiheit von Ăśberstunden, die ĂĽber die Vollzeitarbeit hinausgehen; Vollzeit meint: fĂĽr tariflich geregelte Arbeitszeit 34 Stunden, ansonsten 40 Stunden;
  • Wer als Teilzeitarbeitnehmer seine Arbeitszeit fĂĽr mindestens 24 Monate erhöht, erhält die fĂĽr die zusätzlich gearbeiteten Stunden gewährten Leistungen steuerfrei, soweit sie 225 EUR je Stunde und insgesamt 4.500 EUR nicht ĂĽbersteigen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Diskussionspapier im weiteren politischen Diskurs entwickelt.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht