Ein Paukenschlag ist der Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zu entnehmen (Urteil vom 20.09.2023, Az. 22 Ca 13070/22). Das Gericht hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen. Soweit so alltäglich. Doch die Begründung hat es in sich. Wir geben diese daher auszugsweise als Zitat aus der Pressemeldung wieder:
„Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Es sei daher von einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auszugehen, die zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führe.“
Aber auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei wirksam, da sie unter anderem an einem Vertragsschluss zwischen der Arbeitgeberin, deren Tochtergesellschaft, der rbb Media GmbH, und deren Geschäftsführer mitgewirkt habe, in dem diesem eine mehrjährige bezahlte Freistellung mit einem Gesamtvolumen von knapp 880.000,- EUR eingeräumt worden sei. Sie sei insofern ihren Hinweispflichten als Juristische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1368057.php
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht