Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 30.03.2023, Az. 8 AZR 120/22), dass Geschäftsführer einer GmbH nicht den Arbeitnehmern gegenüber auf Schadensersatz haften, wenn die von der GmbH gezahlten Gehälter unterhalb des Mindestlohns liegen. Dies folge insbesondere auch nicht daraus, dass sie bei Verstößen der GmbH bußgeldrechtlich verantwortlich sind.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht