Das Saarländische Oberlandesgericht hatte sich mit einer Klage eines Verbraucherverbandes zu beschäftigen, der sich für eine rauchfreie Gesellschaft einsetzt und u.a. eine vollständig rauchfreie Gastronomie erreichen möchte. Er wollte durchsetzen, dass die Betreiberin des Kulturcafés am St. Johanner Markt in Saarbrücken verhindern müsse, dass im Durchgang zum Innenhof der Stadtgalerie, der zugleich als Zugang zum Kulturcafé dient, geraucht werde. Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 1 U 28/24) die Klage abgewiesen. Ein Verstoß gegen das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz liege nicht vor. Der Durchgang gehöre nicht zur Gaststätte, sondern sei dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet. Man könne nicht unterscheiden, ob ein Gast oder ein Gast des Cafés im Durchgang rauche.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitrsecht