INTERNATIONALER RECHTSVERKEHR

Verwendung von Urkunden im und aus dem Ausland

Bei der Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland sowie der Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutschland ist Einiges zu beachten.

Die Anforderungen an diese Urkunden sind – je nach Land – unterschiedlich.

Deutsche Urkunden im Ausland

Direkte Nutzung möglich
Deutsche notarielle Urkunden werden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich ohne weitere Bescheinigungen akzeptiert.

Apostille
Die übrigen EU-Staaten und eine Reihe von weiteren Ländern haben sich zum sog. „Haager Übereinkommen“ zusammengeschlossen. In diesen Ländern wird für eine Notarurkunde lediglich eine „Apostille“ zusätzlich zu der Beglaubigung des Notars verlangt. Die Apostille wird vom Landgericht am Ort des Notars erteilt und kostet zurzeit 18,00 € beim Gericht. Wenn unsere Kanzlei diese Bescheinigung für Sie einholt, fallen dafür zusätzlich 29,75 € (inkl. Mwst) an Gebühren an. Die Einholung einer Apostille kann im Normalfall innerhalb von zwei Arbeitstagen erfolgen.

Legalisation
Für die Verwendung deutscher Urkunden in allen anderen Ländern ist in der Regel (mindestens) eine Legalisation erforderlich. Auch in diesem Fall erteilt das Landgericht die zusätzliche Bescheinigung.

Die Gerichtskosten für eine Legalisation belaufen sich auf 25,00 €. Wird die Legalisation durch unsere Kanzlei eingeholt, fallen zusätzlich 29,75 € (inkl. Mwst) an Gebühren an. Auch eine Legalisation kann in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen besorgt werden.

Endbeglaubigung Bundesverwaltungsamt
Manche Länder verlangen zusätzlich, dass die Legalisation noch vom Bundesverwaltungsamt in Köln endbeglaubigt wird.

Die dortigen Gebühren für die Endbeglaubigung belaufen sich derzeit auf 25,00 €. Wir können auch diese Endbeglaubigung für Sie einholen, dies dauert auf dem Postweg ca. 2 Wochen. Jedermann hat jedoch auch die Möglichkeit, persönlich beim Bundesverwaltungsamt in Köln die notwendigen Bescheinigungen zu besorgen.

Holen wir für Sie zusätzlich zur Legalisation auch die Endbeglaubigung ein, fallen bei uns insgesamt 59,50 € (inkl. Mwst) an zusätzlichen Gebühren an.

Übersicht
Einen Link zu einer Liste der Länder mit den jeweiligen Anforderungen finden Sie unter „Service“ auf dieser Homepage.

Übersetzung
Ob evtl. zusätzlich eine Übersetzung benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Dazu sollten Sie sich bei der Stelle erkundigen, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll. Die Übersetzung erfolgt nach der Beglaubigung, da die Richtigkeit der Übersetzung nicht beglaubigt werden kann.

Urkunden aus dem Ausland

Für die Nutzung ausländischer Urkunden in Deutschland gilt die obige Darstellung entsprechend, nur umgekehrt, in denen deutsche Urkunden direkt genutzt werden können oder bei denen hierfür nur eine Apostille benötigt wird.

Für Urkunden aus allen andern Ländern wird im Zweifel eine Legalisation des Deutschen Konsulates in dem jeweiligen Staat benötigt.

Beim Konsulat vor Ort können auch Unterschriften direkt beglaubigt werden, diese Beglaubigung wird in Deutschland ohne zusätzliche Bescheinigung anerkannt.