Ein Lehrer veröffentlichte auf YouTube ein Video, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ zu sehen gewesen ist. Das Land Berlin kündigte das mit dem Lehrer bestehende Arbeitsverhältnis fristlos und hilfsweise fristgemäß zum 31.03.2022. Als Begründung führte es an, dass der Lehrer in dem Video das staatliche Werben um Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleichgesetzt habe. Er verharmlose so die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte deren Opfer. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, hat nun entschieden, dass die Kündigungen unwirksam sind (Urteil vom 15.06.2023, Aktenzeichen 10 Sa 1143/22). Denn es habe eine Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung nicht eindeutig feststellen können.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht