Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

Bund und Länder haben eine Einigung bzgl. des Gesetzesentwurfs zum Schutz von Hinweisgebern erzielen können. Kompromisse sind u.a. erzielt worden bei der max. Geldbuße (50.000 EUR statt 100.000 EUR), dem Rang externer und interner Meldestellen (Hinweisgeber sollen sich nun bevorzugt an interne Meldestellen wenden können) usw. Auch die ursprünglich enthaltene Verpflichtung zur Bereitstellung anonymer Meldestellen und Kommunikationskanäle ist entfallen. Am Donnerstag hat bereits der Bundestag das angepasste Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, am Freitag hat auch der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz erteilt. In Kraft treten kann das Gesetz dann bereits etwa Mitte Juni 2023.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht