Das Hessische Statistische Landesamt hat den Jahresbericht über die Tätigkeit der Arbeitsgerichte veröffentlicht. An Urteilsverfahren gab es 28.635 Neuzugänge, 27.114 wurden erledigt (davon rund 16.000 durch Vergleich, rund 2.000 durch Urteil und rund 4000 durch Klagerücknahme). Bei den Beschlussverfahren gab es 1009 Neuzugänge, 1064 wurden erledigt. Den vollständigen Bericht finden Sie hier: Die Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Hessen im Jahr 2024.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht