Hess. Statistisches Landsamt legt Jahresbericht zur Tätigkeit der hess. Arbeitsgerichte vor

Das Hessische Statistische Landesamt hat seinen Jahresbericht zur Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Hessen 2023 vorgelegt (https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2024-06/BVI4_j23.pdf).

Zu Beginn des Jahres waren bei den Arbeitsgerichten erster Instanz rund 9.500 Verfahren anhängig, am Ende rund 10.000. Damit sind rechnerisch im Umfang der Neuzugänge (26.638) nahezu gleich viele Verfahren erledigt worden (davon rund 15.000 durch Vergleich und fast 4.000 durch Klagerücknahme). Die Zahl der Neuzugänge selbst ist seit Jahren deutlich rückläufig, vor 10 Jahren lag sie bei rund 50.000, vor 20 Jahren bei über 70.000. Die Verfahrensdauer lag durchschnittlich bei 3.5 Monaten

Vor dem Landesarbeitsgericht waren zu Jahresbeginn rund 1.900 Verfahren anhängig, am Jahresende etwa 1.700. Die Verfahrensdauer lag (Urteilsverfahren) im Durchschnitt bei 13.5 Monaten, Beschlussverfahren wurden deutlich schneller erledigt (6,1 Monate). Das bedeutet im Ergebnis, dass z.B. ein Kündigungsschutzverfahren durchschnittlich 3.5 + 13.5 = 17 Monate dauert.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht