Haushaltseinigung der Koalition: Arbeitsrechtliche Aspekte

Wir zitieren aus der Haushaltseinigung der Koalitionsspitzen:

Die Bundesregierung wird die folgenden Maßnahmen umsetzen, um flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Mehrarbeit angemessen zu honorieren:

Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.

    1. Die Bundesregierung wird einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, wird die Bundesregierung diese Prämie steuerlich begünstigen. Missbrauch werden wir ausschließen.
    2. Die Bundesregierung wird eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf Grund von Tarifverträgen dies vorsehen. Die Regelung wird befristet und evaluiert. Wir wollen bei der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts Vertrauensarbeitszeit auch zukünftig möglich machen.
    3. In den vergangenen Jahren blieb ein immenses Potenzial des Arbeitsmarktes auch aufgrund des erhöhten Krankenstandes der Arbeitnehmenden ungenutzt. Die Bundesregierung wird die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen überprüfen und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung anpassen.

 Außerdem heißt es an anderer Stelle:

Um die Weiterbeschäftigung im Rentenalter zu erleichtern, wird die Bundesregierung ein neues Regime der Altersbeschäftigung schaffen: Um der in vielen Arbeitsverträgen enthaltenen automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze zu begegnen, wird sie für diese Gruppe das sog. Vorbeschäftigungsverbot abschaffen. Hierzu schafft die Bundesregierung im SGB VI eine Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Altersrente hat und die sachgrundlose Befristung die Gesamtdauer von acht Jahren oder die Anzahl von 12 Vertragsbefristungen nicht übersteigt. Für Beamte wird die Bundesregierung eine wirkungsgleiche Regelung anstreben.

Um die Anreize für die Erwerbstätigkeit von Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu erhöhen, wird die Bundesregierung zudem für die Betroffenen den Arbeitgeberbeitrag

  1. zur Arbeitslosenversicherung streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen lassen und
  2. zur Rentenversicherung streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen lassen, falls der Arbeitnehmer sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheidet.

 Und weiter:

Um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen, wird die Bundesregierung zudem steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme in Deutschland einführen. Dazu können neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen. Für diese Freistellung werden wir eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definieren. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht