HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten Sie bei der Gründung, dem Verkauf und der Veränderung von Gesellschaften, einschließlich Änderungen des Gesellschaftsvertrages z.B. durch eine Änderung des Unternehmensgegenstandes oder eine Kapitalerhöhung. Auf Wunsch bereiten wir für Sie registerrelevante Gesellschafterbeschlüsse vor, auch wenn sie nicht notariell beurkundet werden müssen. Auch alle weiteren Handelsregisteranmeldungen können wir für Sie veranlassen.
Sie wollen eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen?
Hier finden Sie allgemeine Informationen über den Ablauf der Gründung:
Wir brauchen von Ihnen einige Informationen, um die Gründung vorzubereiten:
Sie wollen einzelne oder alle Geschäftsanteile einer GmbH verkaufen?
Der Verkauf muss notariell beurkundet werden. Zur Vorbereitung brauchen wir zunächst den Namen der Gesellschaft, die vollständigen Personaldaten von Käufer und Verkäufer (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Adresse) sowie die bereits besprochenen Konditionen des Verkaufs. Wir bereiten für Sie dann die Urkunde vor, klären die restlichen Fragen und vereinbaren im Anschluss einen Termin mit Ihnen. Falls notwendig, holen wir erforderliche Zustimmungen weiterer Gesellschafter ein.
Sie wollen den Gesellschaftsvertrag (= Satzung) einer Gesellschaft ändern?
Die Änderung erfolgt durch einen Gesellschafterbeschluss, der notariell beurkundet werden muss. Zur Vorbereitung benötigen wir die Daten zur Gesellschaft und den Inhalt der beabsichtigten Änderungen. Wir bereiten für Sie dann die Urkunde vor, klären die restlichen Fragen und vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.
Sie wollen einen Geschäftsführer bestellen und/oder abberufen?
Die Bestellung und Abberufung erfolgt durch einen einfachen schriftlichen Gesellschafterbeschluss ohne notarielle Beteiligung. Die Anmeldung bzw. Abmeldung beim Gericht muss notariell beglaubigt und elektronisch eingereicht werden. Sie geben uns die Daten der Gesellschaft und der handelnden Personen durch und wir entwerfen für Sie die Anmeldung. Auf Anfrage entwerfen wir auch einen Gesellschafterbeschluss.
Sie wollen einen Prokuristen bestellen und/oder abberufen?
Die Anmeldung erfolgt durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Anzahl, deren Unterschriften notariell beglaubigt werden müssen. Die Einreichung erfolgt elektronisch an das Gericht. Wenn Sie uns die Daten durchgeben, entwerfen wir für Sie die Anmeldung.
Sie wollen eine Gesellschaft liquidieren / löschen?
Die Liquidation muss durch den Liquidator beim Handelsregister angemeldet werden. Dafür brauchen Sie einen Liquidationsbeschluss, den alle Gesellschafter unterschrieben haben. Der Beschluss muss den Liquidator benennen und Regelungen zu seiner Vertretungsberechtigung haben.
Sie möchten ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen?
Sie können Ihr Einzelunternehmen beim Handelsregister anmelden, die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein. Wir brauchen dafür Ihre Daten.
Sie haben ein anderes Anliegen?
Melden Sie sich bei uns, wir werden Sie kompetent unterstützen.