Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die im EU-Ausland beruflich tätig sind, benötigen eine sogenannte A1-Bescheinigung, die eine bestehende Sozialversicherung im Herkunftsland nachweist. Die Bescheinigung ist vom Arbeitgeber über das SV-Meldeportal zu beantragen. Sie wird auch für kurze Dienstreisen, Seminare oder Kundenbesuche im Ausland benötigt. Kann sie bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, drohen Bußgelder. Weiterhin können zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge nach dem Recht des Aufenthaltslandes sofort dort eingezogen werden. Außerdem kann z.B. der Zutritt zu Firmen- oder Messegeländen verweigert werden. Für Mobile Arbeit, die im Ausland verrichtet wird, sind solche Bescheinigungen ebenfalls notwendig, . Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html#
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht